
Johanna Hornef-Blau, Schriftstellerin
Interesse an einer Veröffentlichung?
Wenn Sie Ihr Buch bei uns verlegen möchten, wird ein detaillierter Plan erarbeitet, wie das Buch erscheinen soll. Die Herstellungszeit liegt zwischen etwa vier und sechs Monaten. In dieser Zeit wird der Text sorgsam lektoriert, gesetzt, gedruckt und gebunden. Wir arbeiten mit leistungsstarken Setzereien und Druckereien zusammen, die modernste Technik einsetzen, ohne dabei die traditionelle Handwerkskunst des Büchermachens zu vernachlässigen. So entsteht ein schönes Buch, das jeder gern in die Hand nimmt.
Doch mit der Buchherstellung allein ist es nicht getan: Jetzt muss das Buch auch unter die Leute gebracht werden. Jedes Buch wird unter dem entsprechenden Sachgebiet nicht nur ins Verlagsverzeichnis aufgenommen, sondern es wird zusätzlich
ein eigener kleiner Prospekt gedruckt und verbreitet, selbstverständlich werden auch Fax, E-Mail und Internet eingesetzt, um neue Titel bekannt zu machen. Der Buchhandel wird informiert, Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendern werden Besprechungsexemplare angeboten, Ausstellungen, Buchmessen und Wettbewerbe werden beschickt, ggf. auch Lesungen und Signierstunden organisiert.
Unsere Titel werden an Internet-Buchhandlungen gemeldet sowie an Datenbanken, über die sich möglicherweise Übersetzungen, Verfilmungen, Hörbücher, eBooks und sonstige Lizenzierungen erreichen lassen.

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Viele unserer Titel sind bereits u.a. in englischen, französischen, japanischen, polnischen, spanischen und ungarischen Übersetzungen erschienen. Umgekehrt sind bei uns auch deutschsprachige Übersetzungen fremdsprachiger Titel erschienen und verkaufen sich erfolgreich im deutschen Sprachraum.
Unsere Abteilung Rechte und Lizenzen bemüht sich, Lizenzen für Übersetzungen und Taschenbuchausgaben sowie Abdruckrechte an Zeitungen und Zeitschriften zu vergeben. An Erlösen aus diesen Sparten sind Sie mit 80 % beteiligt.
Rechte an Namen und Fotos
Sofern Namen von Privatpersonen in Ihrem Werk genannt werden oder solche Personen auch nur erkennbar geschildert werden, müssen diese damit einverstanden sein, da ansonsten persönlichkeitsrechtliche Probleme nach Erscheinen des Buches entstehen könnten. Können Sie kein schriftliches Einverständnis erzielen, sollten die Namen unbedingt von Ihnen verändert werden. Entsprechendes gilt u.U. natürlich für in diesem Zusammenhang genannte Ortsnamen, Ämter, Vereine u.ä.
Wenn Sie Abbildungen oder Fotos in Ihr Werk aufnehmen möchten, die nicht von Ihnen gefertigt wurden, ist es erforderlich, dass Sie die Abdruckerlaubnis einholen. Auch abgebildete Personen müssen mit der Publikation des Fotos einverstanden sein.
Für Zitate von anderen Autoren, die noch keine 75 Jahre verstorben sind, benötigen Sie die Abdruckerlaubnis des Copyright-Inhabers.
Auch Texte und Abbildungen aus dem Internet sowie Cliparts unterliegen dem Copyright!
Risikobeteiligung
Wir möchten bereits heute darauf hinweisen, dass wir unser Verlagsprogramm für längere Zeit im voraus fest geplant haben. Die dafür dem Verlag zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind voll ausgeschöpft. Es wird daher voraussichtlich erforderlich sein, dass Sie einen Kostenzuschuss leisten oder von dritter Seite beschaffen. Ein solcher Zuschuss ist ein notwendiger Beitrag zu Lektorats-, Herstellungs-, Werbe-, Vertriebs- und Gemeinkosten des Verlages und dient außerdem der Bildung eines günstigen Ladenverkaufspreises für Ihr Buch, um so die Markteinführung zu erleichtern.
Als Ausgleich für Ihre Anfangsinvestition erhalten Sie ein wesentlich höheres Honorar als üblich, indem wir Sie in der Regel mit 30 % am Verkaufserlös beteiligen.
Kurze Texte veröffentlichen
Eine andere Möglichkeit der Zusammenarbeit ist Ihre Beteiligung an einer unserer schönen Anthologien, mit denen wir Autoren Gelegenheit geben, auch kürzere Erzählungen oder nur einige Gedichte zu veröffentlichen.



